Bachelor: Informatik und Design

522 - Betriebliches Praktikum

Empfohlenes Studiensemester: 5

Turnus: Wintersemester

Sprachen: Deutsch, Englisch

ECTS: 24

Prüfungsform: ModA, weitere Angaben siehe SPO und Studienplan

Lehrform und SWS: Praktikum

Gesamter Workload: 20 Wochen in Vollzeit

Präsenzzeit: keine

Selbststudium: gesamt

Modulverantwortung: Prof. Dr. Tina Weisser (FK12)

Weitere Lehrende: Prof. Dr. Gudrun Socher (FK07)

Empfohlene Voraussetzung für die Teilnahme

Formale Voraussetzung entsprechend der SPO: mindestens 90 ECTS-Kreditpunkte aus den ersten vier Studiensemestern

Lernziele

Fachkompetenz

Im Praktikum lernen die Studierenden betriebliche Abläufe kennen. Sie erwerben das für die jeweilige Branche und Firma spezifische Fachwissen. Sie erhalten einen Überblick über mögliche Berufswege und nicht zuletzt gewinnen sie einen Einblick über etwaige Verdienstmöglichkeiten.

Methodenkompetenz

Die Studierenden erlernen den Umgang mit den branchen- und firmenspezifischen Werkzeugen (Software und Geräte). Sie verstehen die gängigen Arbeits- und Projektabläufe und wenden sie selbst auch an.

Selbstkompetenz

Im Praktikum lernen die Studierenden, sich selbst im beruflichen Alltag zu organisieren. Dazu gehört die Planung des Berufsalltags ebenso wie die langfristige Planung von Projekten um fristgerecht geforderte Ergebnisse abzuliefern. Im Verlauf des Praktikums verstehen sie auch ihre eigenen Kompetenzen und wie sie diese in ihrer Arbeit einbringen können. Sie erfahren auch, was sie noch nicht können und vielleicht im weiteren Verlauf des Studiums erwerben wollen.

Sozialkompetenz

Im beruflichen Alltag lernen die Studierenden professionelle branchenübliche Umgangsformen. Sie arbeiten außerdem mit Menschen zusammen, die zum Teil aus anderen beruflichen Richtungen stammen und lernen, mit ihnen eine gemeinsame Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu entwickeln.

Anrechnung nach §5 ASPO

Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbenen Kenntnissen, zu denen eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit rechnet, wird in § 5 ASPO geregelt und ist mittels Antragsformular schriftlich bei dem oder der Praxisbeauftragten zu beantragen und von der Prüfungskommission zu beschließen. Zusätzlich dazu gilt:

  1. Das praktische Studiensemester dient dazu, die in den Lehrveranstaltungen an der Hochschule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Unternehmenspraxis anzuwenden und zu vertiefen.
  2. Es erfolgt keine Anrechnung einer Berufsausbildung auf das praktische Studiensemester.
  3. Eine Anrechnung als Praktikum ist generell unzulässig, wenn der/die Studierende an der Hochschule München im Bachelorstudiengang in einem Theoriesemester eingeschrieben ist und zugleich neben dem Bachelorstudium einer Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags (z.B. Werkstudententätigkeit) nachgeht. Dies liegt darin begründet, dass es sich nicht um einen berufsbegleitenden Studiengang handelt. Hierüber werden die Studierenden auch in der Einführungsveranstaltung zum Praktikum informiert.
  4. Zu jedem Praktikumsverhältnis ist der Abschluss eines Praktikumsvertrages vorgeschrieben, in dem Dauer, Einsatz sowie Ausbildungsziele festgelegt sind. Der Praktikumsvertrag ist vor Aufnahme des Praktikums von dem oder der Praxisbeauftragten zu genehmigen.
  5. Jede/r Studierende muss einen umfassenden Bericht über seine/ihre praktische Tätigkeit erstellen.

Inhalt

Ziele des betrieblichen Praktikums sind:

  • Anwendung der im bisherigen Studium erworbenen Fähigkeiten in einem professionellen Kontext
  • Feedback außerhalb des akademischen Umfelds zu den eigenen fachlichen und sozialen Kompetenzen
  • Anregungen zur künftigen Gestaltung des Studiums und des Berufsstarts
  • berufliche Vernetzung außerhalb der Hochschule

Lehrmethoden und Lernformen

Lernen durch Erfahrung

Verwendbarkeit des Moduls

Bachelor Informatik und Design

Literatur

keine